Warum wird geprüft?

Frost, Regen, Schnee, Eis, Senkungen und Einwirkung von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass äußere sichtbare Schäden entstehen.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen.

Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 Anlage 1 der Gartenbau Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgehen und somit Unfälle können dadurch verhindert werden.

Durch das Gewicht eines Grabsteines muss die Standsicherheit dessen gewährleiste sein.Durch umstürzende Grabmale können schwere Unfälle passerieren und damit so etwas nicht passiert,ist es Vorschrift,das Grabmal ab einer Höhe von 80 cm an der Oberkante,einen Druck von 50 KG aushalten und dabei nicht ins wackeln kommen,oder sich vom Fundament lösen.Dies ist Deteil in der TA-Grabmal beschrieben.

 

Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden und Städtischen Kommunen
Für eine kostenloses Angebot teilen Sie mir bitte folgende Infomationen mit:
-Lage des Friedhofs ( Ort )
-Anzahl der Gräber
-Anzahl der zu prüfenden Grabsteine
-Prüfvorschrift ( lt.Friedhofssatzumg ) TA-Grabmal oder BIV-Richtline
-Ich verwende folgenes Gerät zur Grabsteinprüfung:
-Sauter FL 500 ( digital )
Ich freue mich auf ihre Anfragen

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