Frost, Regen, Schnee, Eis, Senkungen und Einwirkung von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass äußere sichtbare Schäden entstehen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen.
Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 Anlage 1 der Gartenbau Berufsgenossenschaft zu erfolgen.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgehen und somit Unfälle können dadurch verhindert werden.
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